Hausordnung Stand 06/2018 – WEG Haus Kalfamer, Strandstraße 15, 26548 Norderney

Die Hausordnung hat die Aufgabe, das ungestörte Zusammenleben aller Wohnungseigentümer, ihrer An- gehörigen und ihrer eventuellen Mieter zu regeln. Dazu ist in erster Linie gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.
Die Beachtung der Bestimmungen dieser Hausordnung erleichtert das Zusammenleben aller Bewohner. Die Eigentümer werden gebeten, bei Untervermietung ihrer Wohnungen allen Mietern die Hausordnung zur Kenntnis zu bringen.

Ruhe und Ordnung

Ruhestörender Lärm ist im Interesse aller Hausbewohner zu vermeiden. Jeder hat die allgemeine Haus- ruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 08:00 Uhr zu beachten. In dieser Zeit haben alle ruhestörenden Tätigkeiten zu unterbleiben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vor allem geboten bei der Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Stereo-Anlagen, Musikinstrumente, Haushaltsgeräten* und Schreibmaschinen. Kinder* dürfen im Treppenhaus, Treppenflur und Kellerflur nicht spielen und lärmen*. Das Ausklopfen von Teppichen und Kleidungsstücken aus dem Fenster hinaus oder vom Balkon hinunter ist verboten.

Sorgfaltspflicht der Hausbewohner

Zum Schutze und zur Sicherheit aller Hausbewohner werden die Außentüren grundsätzlich verschlossen gehalten. Lediglich die Haustür ist von 7:30 bis 22:00 Uhr geöffnet. Jeder Hausbewohner, der in der Zeit zwischen 22:00 und 7:30 Uhr aus- oder eingeht, wird gebeten, die Außentür ordnungsgemäß abzuschließen.

Kinderwagen*, Fahrräder und andere Gegenstände dürfen nicht im Haus- oder Kellerflur sowie auf dem Hof abgestellt werden.
In die Ausgussbecken und die Aborte dürfen keine Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, sperrige Gegenstände usw. geworfen werden.
Das Trocknen von Wäsche und Badezeug auf Balkonen und Terrassen ist untersagt.
Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe dürfen nicht in den Wohnungen oder im Keller aufbewahrt werden.
Bei Wohnungen, die im Winter nicht benutzt werden, ist darauf zu achten, dass Wasserleitungen und Heizungen nicht einfrieren. Die Heizungen sich so einzustellen, dass auch bei Außentemperaturen von minus 15° C die Temperatur nicht unter dem Gefrierpunkt sinkt.
Sämtliche Fenster sind so zu verschließen, dass sie auch bei starken Stürmen nicht aufgerissen werden. Balkonmobiliar ist das ganze Jahr so zu sichern, dass dieses ebenfalls keine Schäden anrichtet.
Das Grillen (in Maßen) auf Balkon und Terrasse ist nur mit elektrischen Geräten erlaubt, soweit Nachbarn nicht durch Qualm- und Rauchentwicklungen belästigt werden.

Reinhaltungs- und Reinigungspflicht

Die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume und Einrichtungen des Treppenhauses, des Bades und der Garage erfolgt durch den Hausmeister bzw. durch Putzfrauen. Alle Wohnungseigentümer werden gebeten darauf zu achten, dass eine unnötige Verschmutzung der Gemeinschaftseinrichtungen unter- bleibt. Soweit Tiere in den Wohnungen gehalten werden, hat der Tierhalter dafür zu sorgen, dass die Tie- re weder Schmutz noch sonstige Belästigungen verursachen. Diese Hausordnung soll in jeder Wohnung der Wohnanlage ausliegen. Bei Vermietung der Wohnung an einen Dritten soll der Eigentümer, oder des- sen Vertreter den Mieter ausdrücklich auf die Hausordnung und deren Einhaltung hinweisen.

Jeder Wohnungsinhaber haftet für seine Familienangehörigen, sein Personal, seine Besucher und etwaige Mieter hinsichtlich der Beachtung dieser Hausordnung, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankäme. Beschwerden über die Nichteinhaltung der Hausordnung sind dem Verwalter schriftlich mitzuteilen.

Der Verwalter ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten.

Öffnungszeiten Schwimmbad und Sauna Schwimmbadnutzung:

Montag: 07:00-10:00 Uhr + 15:00-18:00 Uhr + 18:00-22:00 Uhr (textilfrei)

Dienstag bis Sonntag: 07:00-13:00 Uhr + 15:00-22:00 Uhr

Saunanutzung:

Bitte aktuelle Aushänge beachten!

Der Schwimmbad- und Saunabereich steht ausschließlich den Bewohnern des Hauses Kalfamer, Strandstr. 15 zur Verfügung. Im gesamten Bereich besteht absolutes Rauch-, Glas- und Alkoholverbot.

Um saubere, hygienisch einwandfreie Verhältnisse im Schwimmbadbereich (Umkleideräume, Toiletten, Duschräume, Hallenbad, Sauna und Fischluftraum zu gewährleisten, wird darauf hingewiesen, dass das „Entsanden“ nach Strandaufenthalt im Schwimmbadbereich nicht gestattet ist. Bitte nehmen Sie dies in den eigenen oder angemieteten Appartements vor.

Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener im Schwimmbadbereich aufhalten. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre ist der Aufenthalt im Saunabereich nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet.

Ab den Duschräumen ist das Tragen von Straßenschuhen nicht mehr erlaubt. Vor Benutzung des Schwimmbades und der Sauna wird ein gründliches Duschen vorausgesetzt. Ansteckend Kranke und mit offenen Wunden Behaftete dürfen Bad und Sauna nicht nutzen.

Das Springen vom Beckenrand ins Schwimmbad sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Luftkissen, Strandmatten, Bälle, etc. sind nicht gestattet.

Der Münzautomat der Sauna kann nur mit 0,50 € Münzen bedient werden. Je nach Dauer sind 3,00 € bis 4,00 € erforderlich. Saunabenutzer werden gebeten, aus hygienischen Gründen ein Badehandtuch als Unterlage zu benutzen.

Textilfreies Baden ist ausschließlich zu den oben genannten Zeiten erlaubt.

Die Hausverwaltung

Anmerkungen des Eigentümers:

Die Hausordnung spiegelt in einigen Fällen nicht die aktuelle Gesetzeslage wieder.

1. Haushaltsgeräte, wie Spülmaschine oder Waschmaschine dürfen zu jeder Zeit genutzt werden, sofern dies notwendig ist und die Lautstärke für andere Hausbewohner zumutbar ist. Bitte bedenkt trotzdem, ob eine Maschine unbedingt in der Mittagspause oder nach 20:00 Uhr laufen muss.
2. Kinderlärm ist grundsätzlich kein Lärm und darf weder geregelt noch beanstandet werden. Bitte sorgt trotzdem dafür, dass Eure Kinder sich so verhalten, wie Ihr es Euch auch von Euren Nachbarn wünscht.
3. Kinderwagen dürfen grundsätzlich in Hausfluren abgestellt werden, sofern sie den Durchgang nicht behindern. Bitte schaut aber beim Abstellen darauf, dass vielleicht nicht mehrere Kinderwagen an der gleichen Stelle stehen und überlegt, ob er nicht woanders doch besser steht. Vielleicht steht er doch besser vor den Kellerräumen oder auch vor der Smart Suite gegenüber vor dem verschlossenen Raum.
4. Wäsche darf grundsätzlich auf dem Balkon auf dem Wäscheständer getrocknet werden. Bitte trocknet keine großen Wäschestücke dort und hängt unter keinen Umständen nasse Wäsche auf die Brüstung. Im Übrigen verfügt die Smart Suite auch über einen Trockner.